Details zum Schweizer „Pilotprojekt Assistenzbudget“

Die Fachstelle Assistenz Schweiz hat erreicht, dass 400 behinderte Menschen im Rahmen eines "Pilotprojekt Assistenzbudget" Geld erhalten. Wir bringen hier die Details.

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Die Fachstelle Assistenz Schweiz bringt auf ihrer Internetseite eine ausführliche Erklärungen zu den wichtigsten Fragen zum „Pilotprojekt Assistenzbudget“. Wir bringen hier einen stark gekürzten Ausschnitt und rechnen für Sie in Euro um.

Wer kann mitmachen?

400 behinderte Menschen; dreihundert aus drei schweizer Kantonen und hundert aus der restlichen Schweiz. Die behinderte Menschen können auch minderjährig sein.

Wer ermittelt die Höhe des Assistenzbudgets?

Die Teilnehmenden füllen eine Selbstdeklaration über ihren Assistenzbedarf aus. „Diese soll, sofern die (Kontroll)limiten nicht überschritten sind, grundsätzlich akzeptiert werden. Die Abklärung wird durch die jeweiligen IV-Stellen durchgeführt“, schreibt FAssiS.

Das Assistenzgeld wird pro Monat ausbezahlt. Die Verwendung der Assistenzpauschale steht den teilnehmenden frei. Die zweckmäßige Verwendung des Assistenzbudgets muss monatlich mit Hilfe eines einfachen Formulars nachgewiesen werden.

Wer darf Assistentin bzw. Assistent sein?

Die Assistenznehmenden dürfen frei entscheiden, wen sie mit dem Erbringen der notwendigen Assistenz beauftragen. Dies können Nachbarn, Freunde, bislang Unbekannte aber auch Familienangehörige sein.

Qualitätssicherung der Assistenzleistungen

Die Hauptverantwortlichkeit für die Qualität der Assistenzleistungen liegt primär bei den Assistenznehmenden und ihren AssistentInnen. Ein wichtiges Merkmal des Prinzips der Persönlichen Assistenz ist nämlich, dass Qualität individuell von der betroffenen Person bestimmt wird.

Wieviel Assistenzgeld wird bezahlt?

Das Assistenzbudget richtet sich nach dem individuellen zeitlichen Assistenzbedarf.

  • Qualifikation A: 19,50 Euro/Stunde (allgemeine Assistenz bei der Selbstsorge, im Haushalt, im Schul- und Arbeitbereich sowie der Freizeit)
  • Qualifikation C: 29,25 Euro/Stunde (dringend notwendig diplomiertes Personal)
  • reine Überwachung tagsüber: 13 Euro/Stunde
  • Nachtdienst (bei schwerer Hilflosigkeit): 32,50 Euro pro Nacht
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