Details zur Förderaktion „Barriere:freie Unternehmen“

Mit der Aktion „Barriere:freie Unternehmen“ möchte das Sozialministerium für Unternehmen einen Anreiz schaffen und diese unterstützen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Viele 500 Euro Banknoten
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Ende 2017 kündigte das Sozialministerium an, eine Aktion „Barriere:freie Unternehmen“ zu starten, damit Unternehmen bei Umbauten zur Herstellung von mehr Barrierefreiheit unterstützt werden. 

Insgesamt stellt das Sozialministerium im Jahr 2018 für diese Maßnahme 500.000 Euro zur Verfügung, wurde damals angekündigt.

BIZEPS hat am 8. Jänner 2018 beim Sozialministeriumservice nachgefragt, welche Kriterien für die Förderungen gelten. Nun sind diese Kriterien online.

Interessant ist folgende Bestimmung:

Antragberechtigt sind Unternehmen bis maximal 49 MitarbeiterInnen, die gemäß § 5 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) im Kalendermonat des Rechnungsdatums (Stichtag) ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung begünstigter Behinderter erfüllen bzw. die keiner Einstellungspflicht unterliegen und die sich in keinem Insolvenzverfahren befinden.

Das Sozialministerium hat hier eine Verknüpfung mit der Erfüllung der Beschäftigungspflicht als Kriterium festgeschrieben. Eine interessante Regelung, die eventuell Schule machen könnte.

Was wird gefördert?

Gefördert werden „Bauliche Vorhaben z.B. Rampen, Orientierungs- und Leitsysteme, zusätzliche behinderungsbedingte Ausstattungen von Sanitärräumen“ sowie „Nicht bauliche Vorhaben z.B. Barrierefreie Adaptierungen von bestehenden Webseiten, (Mobile) Induktionsschleifen oder gleichwertige technische Hilfsmittel, Nachrüstung von Liftanlagen (z.B. akustische Signale).“

Nicht gefördert wird „bei neu zu errichtenden Bauwerken (Neubauten und Generalsanierungen)“ und Maßnahmen, die „nicht der jeweils geltenden ÖNORM entsprechen“. 

Höhe der Förderung

Die Förderung kann 25 % der Gesamtkosten betragen – allerdings maximal 2.500 Euro pro Unternehmen. „Unternehmen können für ihre Vorhaben bei Vorliegen einer saldierten Rechnung(en) mit einem Zahlungsdatum ab 1. Jänner 2018 Anträge stellen.“

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