Einen besonderen Fokus legt das Sozialministerium 2023 auf die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung.
2023 startet hier ein Pilotprojekt mit einheitlichen Rahmenbedingungen für die Persönliche Assistenz in Freizeit und Beruf. Nach dem Start in Vorarlberg, Tirol und Salzburg sollen weitere Bundesländer folgen.
Verbesserungen sind bei der Barrierefreiheit von Computern, Smartphones, E-Books, Bankomaten, Fahrkartenautomaten, E-Banking und weiteren Produkten und Dienstleistungen geplant. Die Anforderungen werden nach einem EU-weiten, einheitlichen Standard verbindlich festgehalten.
Hierfür wird ein neues Barrierefreiheitsgesetz ausgearbeitet. Damit wird insbesondere blinden, sehbehinderten und gehörlosen Personen eine barrierefreie Nutzung von IT-Produkten und Dienstleistungen ermöglicht. Das betrifft auch viele älteren Menschen.
Sepp
02.01.2023, 17:05
„Verbesserungen sind bei der Barrierefreiheit von Computern, Smartphones, E-Books, Bankomaten, Fahrkartenautomaten, E-Banking und weiteren Produkten und Dienstleistungen geplant. Die Anforderungen werdne nach einem EU-weiten, einheitlichen Standard verbindlich festgehalten.“
Furchtbar. Neben unnötigen Tippfehlern ist der Artikel auch inhaltlich schwach. Der zitierte Absatz zeigt deutlich, dass der Verfasser keinen Tau vom Thema hat. Freue mich schon auf den barrierefreien Computer mit einer braillebeschrifteten Tastatur.
Markus Ladstätter BIZEPS
03.01.2023, 10:14
Ja, der „Artikel“ ist nicht besonders tiefgehend. Inhaltlich (inklusive Tippfehler) stammt es aus der Presseaussendung des Sozialministeriums: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221231_OTS0004/rauch-armutsbekaempfung-pflegereform-und-gesundheitsfoerderung-als-schwerpunkte-2023
Klaudia Karoliny
05.01.2023, 14:40
Vielleicht wollte Soz.Minister Rauch bzw. sein Büro in möglichst einfacher Sprache schreiben. Das hätte ja auch einen Sinn. Oder? Auch ein Tippfehler kann mal passieren.