Die Deutsche Bahn zahlt im Rahmen eines Vergleiches 400 Euro
Nachdem Dr. Sigrid Arnade die Deutsche Bahn auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes verklagt hatte, weil sie auf mehreren Fahrten damit konfrontiert war, dass die barrierefreie Toilette aufgrund eines Defekts verschlossen war, hat sie sich nun mit der Deutschen Bahn AG auf einen Vergleich geeinigt, berichtete kobinet-nachrichten.
Arnade verklagte die Deutsche Bahn beim Amtsgericht Frankfurt auf Zahlung eines Schmerzengeldes. Die Deutsche Bahn AG hielt sich für nicht schuldig und so fand am 12. Juni eine öffentliche Verhandlung statt.
In der mündlichen Verhandlung – so berichte kobinet-nachrichten – ging die Deutsche Bahn AG auf einen Vergleich ein, nachdem der Richter von einem Organisationsverschulden der Bahn ausging.
Es wurde ein Vergleich geschlossen und Arnade hofft, „dass es zukünftig nicht mehr zu solchen Situationen kommt“ und bei der Deutschen Bahn der Service für behinderte Menschen verbessert wird.