Deutsche Bahn (DB) darf Menschen mit Behinderungen weiter diskriminieren – neun Jahre Kampf vergebens

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL hat den Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn (DB) verloren.

Logo ISL Deutschland
ISL Deutschland

Die ISL wollte erreichen, dass Ein- und Ausstiegshilfen nach entsprechender Voranmeldung zu allen Zeiten zur Verfügung gestellt werden, zu denen Züge rollen. Zwei Verwaltungsgerichte in Berlin gaben jedoch der Gegenseite Recht.

„Das bedeutet, dass wir als behinderte Fahrgäste weiterhin vom guten Willen der DB abhängig sind und nicht reisen können wie alle anderen auch“, kritisiert die ISL-Geschäftsführerin Wiebke Schär.

 Seit März 2017 kämpft die ISL dafür, dass behinderte Reisende zu allen Zeiten, zu denen Züge fahren, diese auch nutzen können. Da die DB es bislang versäumt habe, barrierefreie Züge aufs Gleis zu setzen, seien ersatzweise Hublifte als angemessene Vorkehrungen vorgesehen.

Derzeit werden diese laut ISL aber nur in Abhängigkeit von den Dienstplänen der DB-Mitarbeiter*innen eingesetzt. Bundesbehörden müssen jedoch seit 2016 angemessene Vorkehrungen vorhalten. Deshalb ist die mehrheitlich vom Bund getragene DB nach ISL-Ansicht verpflichtet, ihren Service für behinderte Fahrgäste zu erweitern.

„Wir hätten gerne direkt gegen die DB geklagt,“ erläutert die ISL-Geschäftsführerin. „Aber wir waren gezwungen, zunächst ein mehrjähriges Schlichtungsverfahren zu durchlaufen“. Dieses endete laut Schär im Dezember 2020 zwar mit einem für die ISL positiven Schlichtungsvorschlag, dieser sei jedoch von der Gegenseite abgelehnt worden.

Also blieb der Gang vor das Verwaltungsgericht Berlin, so Schär. Im März 2026 habe das Gericht die Klage schließlich abgewiesen und dabei argumentiert wie die Gegenseite. Beispielsweise sei die Klage nicht zulässig. Daraufhin beantragte die ISL die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Aber auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

„Das Konzept der angemessenen Vorkehrungen ist nicht verstanden worden,“ bemängelt Schär. „Sowohl nach der UN-Behindertenrechtskonvention als auch nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ist es eine Diskriminierung, wenn angemessene Vorkehrungen verweigert werden“.

Da die DB nicht barrierefrei sei, müsste sie also angemessene Vorkehrungen wie den Hublift bereitstellen und bedienen. „Und das nicht nur, wenn es gerade genehm ist, sondern immer, solange Züge fahren“, fordert die ISL-Geschäftsführerin.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  • Uwe Heineker , Antworten

    21.07.2026, 13:15

    Dieser aktuelle Vorstoß der Bundesregierung liefert weiteres handfestes Beweismaterial für mein Anklage-Protokoll zum Thema Völkerrechtsbruch:

    https://buchshop.bod.de/2031-deutschland-die-welt-blickt-auf-dich-uwe-heineker-9783696321369

    Bruch von Art. 9 UN-BRK (Zugänglichkeit/Barrierefreiheit):
    Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Vertragsstaat Deutschland, schrittweise und verbindlich den barrierefreien Zugang zu Transportmitteln und Infrastrukturen zu gewährleisten. Die Umwandlung verbleibender gesetzlicher Fristen in unverbindliche „Prozess-Planungen“ stellt völkerrechtlich einen Rückschritt (Regressverbot) dar.

    Strategie des Verschiebens und Verwässerns:
    Nachdem die gesetzliche Frist zum 1. Januar 2022 von vielen Kommunen schlichtweg gerissen wurde, reagiert der Gesetzgeber nicht mit Sanktionen oder Durchsetzungsinstrumenten, sondern mit der Abschaffung der Frist selbst.

    Ausreden-Muster („Praxisgerechtigkeit“ & „Technische Realitäten“):
    Die Begründung mit „topografischen und technischen Realitäten“ reiht sich nahtlos in die jahrzehntelange Praxis ein, Barrierefreiheit unter Vorbehalt von Finanzen und Verwaltungsaufwand zu stellen, anstatt sie als unveräußerliches Menschenrecht durchzusetzen.

  • Klaus , Antworten

    20.07.2026, 15:56

    erschreckendes Ergebnis…aber passend zu dem Chaos und dem schlechten Kund:innenservice
    ever…

  • Volker Frey , Antworten

    20.07.2026, 15:36

    Genau für solche Fälle sieht die UN-BRK Individualbeschwerden vor. Der Fall erinnert mich an die Wiener Linien, die nicht barrierefreie Straßenbahnstationen dreist für barrierefrei erklärt haben. Die österreichischen Gerichte sind der Argumentation der Linz Linien gefolgt – der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Verletzungen der UN-BRK festgestellt. Hoffentlich geht die ISL diesen Weg.

Bild der Woche

Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.