Deutsche Bahn: Fehlende Entscheidung verhindert Barrierefreiheit

Seit längerem gibt es Debatten um die Regelungen zu den Bahnsteighöhen in Deutschland. Die derzeitigen Regelungen verhindern für Jahrzehnte die Barrierefreiheit - das ist der Kern einer aktuellen Presseinformation des Deutschen Bahnverbandes - DBV.

Deutsche Bahn
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In Deutschland kommen derzeit Bahnsteighöhen von 0,38 Metern, 0,55 Metern, 0,76 Metern und 0,96 Metern über Schienenoberkante zur Anwendung, heißt es darin und weiter dazu: „Der niveaugleiche Fahrgasteinstieg vom Bahnsteig in den Zug ist dabei ein wesentlicher Baustein für den barrierefreien Zugang zum Bahnsystem. In §4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird gefordert, dass die selbstständige Nutzung u. a. der Bahn ohne fremde Hilfe möglich sein muss. Ein niveaugleicher Einstieg bietet dafür genau diese Voraussetzungen, ist jedoch nur möglich, wenn Bahnsteig- und Fahrzeughöhen annähernd identisch sind“.

Zugleich verweist der Bahnverband darauf, dass dies nicht nur mobilitätseingeschränkten, sondern letztlich allen Fahrgästen nutzt, die stufenfreien Einstiegsmöglichkeiten sind bequem, ermöglichen einen schnelleren Fahrgastwechsel und tragen somit zu einer kürzeren Haltezeit bei.

Diese Vorgaben werden in der Regel (außerhalb von reinen S-Bahn-Systemen) mit einer Bahnsteighöhe von 0,55 Metern erreicht. Viele europäische Länder, wie beispielsweise Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark, Tschechien und die Slowakei setzen daher bei Um- beziehungsweise Neubauten auch konsequent eine Bahnsteighöhe von 0,55 Metern um.

Als „unverständlich“ wird daher das Festhalten der Deutschen Bahn an dem Sonderweg einer Regelhöhe der Bahnsteige von 0,76 Metern bezeichnet. Absurd beziehungsweise inakzeptabel sind nach Einschätzung des DBV darüber hinaus Mischformen von 0,76 Meter und 0,55 Meter hohen Bahnsteigen an den Zugangsstellen einer Strecke, wie beispielsweise an der in weiten Teilen sanierten Strecke Berlin – Dresden, wie Bahnhof Rangsdorf (0,55 Meter) und Bahnhof Blankenfelde, welcher mit 0,76 Meter bereits realisiert beziehungsweise noch geplant wird.

Das Ziel des barrierefreien Ein- bzw. Ausstiegs der Züge wird auf diese Weise nicht nur jetzt sondern für Jahrzehnte verhindert.

Selbst die Deutsche Bahn wirbt im Fall der neuen, doppelstöckigen Intercity 2-Züge mit dem barrierefreien Einstieg bei einer Bahnsteighöhe von 0,55 Meter. Auch Bahnsteige, wie jene des ICE-Halts in Coburg wurden bereits mit diesem Maß ausgeführt.

Diese Bahnsteighöhe muss daher endlich, so die Forderung des Deutschen Bahnverbandes, in die Vorschriften, das heißt in die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung, als verbindliches Maß für die Regel-Bahnsteighöhe bei Neu- und Umbauten übernommen werden. Eine sukzessive Umsetzung des Konzepts ist dabei in vielen Fällen sogar im Hochstopfen der Gleise, wie im Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe ohne teure Um- und Neubauten möglich.

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