Deutsche Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention

Als Unterrichtung hat die deutsche Bundesregierung den "zweiten und dritten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vorgelegt.

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Wie darin ausgeführt wird, sind Bund und Länder gleichermaßen in der Verantwortung, das Übereinkommen zu verwirklichen und das deutsche Recht im Lichte der sogenannten UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. Der Bund habe in einigen Bereichen Bundesregelungen erlassen, die zu einer einheitlichen Umsetzung der Konvention in den Ländern beitragen sollen.

So verfolge beispielsweise das Bundesteilhabegesetz als „die zentrale sozialpolitische Reform der vergangenen Jahre das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, die Personenzentrierung konsequent voranzutreiben und damit den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen“, heißt es in der Vorlage weiter. 

Auch zielten die Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Barrieren für und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen sollten vermieden beziehungsweise weiter abgebaut werden. 

Diese Unterrichtung der Bundesregierung zum zweiten und dritten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde veröffentlicht und ist hier nachzulesen.

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