Deutsche Regierung wehrt sich gegen Blockadevorwürfe beim Marrakesch-Vertrag

Es liegt angeblich an einem Kompetenzstreit mit der Europäischen Kommission.

Flagge Deutschland
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Julia Probst, eine sehr bekannte gehörlose Bloggerin und Aktivistin aus Deutschland, fragte auf Facebook das Presse- und Informationsamt der deutschen Bundesregierung „weshalb Deutschland die Ratifizierung des Marrakesch-Vertrag blockiert und so Blinden den Zugang zur Literatur erschwert“.

„Dieser so genannte Marrakesch-Vertrag erlaubt Blindenorganisationen und Blindenbüchereien auf der ganzen Welt, ihre Bestände an barrierefreier Literatur auszutauschen“, erläuterte Christiane Link kürzlich für die Zeit.

Obwohl schon länger fertig, gibt es noch immer keine Ratifizierung des Vertrages.

Woran scheitert es derzeit?

Der Pressedienst versucht zu erklären, dass dahinter keine Blockadeabsicht steht, wie mancherorts formuliert.

„Deutschland ist daher wie auch die anderen Mitgliedstaaten sehr an zügigen Fortschritten in diesem Dossier interessiert, hat mit viel Einsatz und gutem Willen den Marrakesch-Vertrag verhandelt und auch unterzeichnet“, hält man in der Stellungnahme fest.

Die Europäische Kommission (EU-KOM) „vertritt nun allerdings den Standpunkt, dass das Abkommen – anders als bereits im Rahmen der Unterzeichnung dokumentiert – in die alleinige Kompetenz der EU falle und überwiegend Handelsfragen betreffe.“ – schreibt das Presse- und Informationsamt der deutschen Bundesregierung in der ausführlichen Stellungnahme an Julia Probst. (Ein Umstand den auch der Präsident des österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Markus Wolf, Anfang des Jahres 2015 monierte.)

Was bedeutet dies nun?

„Die Folge wäre, dass es Deutschland – wie auch den anderen Mitgliedstaaten – verboten wäre, den Vertrag von Marrakesch zu ratifizieren“, wird ergänzt und das deutsche Presse- und Informationsamt führt aus: „Deutschland und andere Mitgliedsstaaten sind entgegen der Auffassung der EU-KOM der Ansicht, dass es beim Vertrag von Marrakesch gerade nicht um eine bloße ‚Handelsfrage’ geht, sondern vielmehr um einen zentralen sozialen Aspekt der Menschenrechtspolitik, nämlich den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu urheberrechtlich geschützten Werken.“

Man werde versuchen, „schnell eine tragfähige Lösung“ zu erarbeiten. Denn: „Der Prozess der Ratifizierung steht mitnichten still, sondern schreitet jetzt hoffentlich zügig voran. Neben der Ratifizierung ist auch die Anpassung des materiellen Rechts auf EU-Ebene und nationaler Ebene erforderlich. Diese erfolgt üblicherweise sogar als erster Schritt vor der Ratifizierung“.

Das deutsche Presse- und Informationsamt der deutschen Bundesregierung schließt mit der Feststellung: „Daher hat Deutschland in den EU-Gremien wiederholt darauf gedrängt, keine Zeit mit Kompetenzstreitigkeiten zu verlieren, sondern zügig in die Sachdebatte einzusteigen. Nur auf einer gemeinsamen europarechtlichen Grundlage lässt sich der grenzüberschreitende Formataustausch geschützter Werke verlässlich organisieren.“

Man wird sehen, ob hier echtes Bemühen vorliegt und nun Schwung in die Angelegenheit kommt.

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