Hans-Günter Heiden, der die BRK-Allianz koordiniert hat, empfiehlt die Bemerkungen als äußerst lesenswert, denn sie zeigten auf, was Deutschland noch alles für die Sicherstellung der Menschenrechte behinderter Menschen zu tun habe.

Die deutsche Übersetzung der „Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention des Ausschusses der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde mittlerweile auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingestellt.
Unter dem Punkt „Allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen (Art. 1-4)“ heißt es beispielsweise:
- Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass es bei der Erfüllung der Pflichten des Vertragsstaats aus dem Übereinkommen auf Länderebene zu einer uneinheitlichen Entwicklung von Aktionsplänen zum Thema Behinderung gekommen ist, insbesondere, was deren Inhalt und Ausrichtung sowie die konsequente Verfolgung eines konventionskonformen, menschenrechtsbasierten Ansatzes angeht.
- Der Ausschuss unterstreicht die Pflichten des Vertragsstaats nach Artikel 4 Absatz 5 und empfiehlt dem Vertragsstaat, sicherzustellen, dass sich die Bundes-, Länder- und Kommunalbehörden der in dem Übereinkommen enthaltenen Rechte und ihrer Pflicht, deren Einhaltung wirksam sicherzustellen, bewusst sind.