Deutsches Grundgesetz: 26 Jahre Benachteiligungsverbot

Vor 26 Jahren, am 15. November 1994, trat das nach der Wiedervereinigung Deutschlands leicht geänderte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

Flagge Deutschland
Trine Juel/Flickr

Darin enthalten ist das in Artikel 3 verankerte Benachteiligungsverbot behinderter Menschen mit dem Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Die Behindertenbewegung und eine Reihe von Behindertenverbänden in Deutschland hatten hierfür mit vielen Aktionen und Veranstaltungen gekämpft.

Dieser wichtige Erfolg der Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen bot den Auftakt für die Verabschiedung von Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen, die in den nächsten Jahren in Deutschland erkämpft werden konnten.

Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das 2006 in Deutschland verabschiedet wurde, dient u.a. der Umsetzung der Benachteiligungsverbotsregelungen im Grundgesetz.

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