Deutsches Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Impfpflicht ab

Ein Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde am 11. Februar 2022 vom deutschen Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Bundesverfassungsgericht Deutschland
CC BY-SA 2.0

Mit dem am 11. Februar 2022 veröffentlichtem „Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Beschwerdeführenden begehrten, den Vollzug von § 20a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h Infektionsschutzgesetz (IfSG) (einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht) vorläufig auszusetzen“, heißt es vonseiten des Bundesverfassungsgericht zur veröffentlichten Entscheidung.

„Die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation in § 20a IfSG als solche begegnet zum Zeitpunkt der Entscheidung zwar keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es bestehen aber jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik einer doppelten dynamischen Verweisung, da die Vorschrift auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist, die ihrerseits wiederum auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verweist. Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die deshalb gebotene Folgenabwägung rechtfertigt den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht. Die hier den Beschwerdeführenden drohenden Nachteile überwiegen in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere nicht diejenigen Nachteile, die bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung der angegriffenen Regelung für vulnerable Menschen zu besorgen wären“, heißt es in der Presseinformation des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung.

Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Eilanträge gegen die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitseinrichtungen abzulehnen.

„Wir freuen uns sehr, dass dadurch der Schutz von knapp 400.000 Pflegebedürftigen erhöht wird, die in unserem Bundesland vollstationär in Heimen beziehungsweise von ambulanten Diensten unterstützt werden und als vulnerable Personengruppe besonders durch die Ansteckung mit dem Virus gefährdet sind“, macht der Vorsitzende Horst Vöge deutlich. „Darüber hinaus werten wir das Urteil auch als Signal an die Politik, für Rechtssicherheit zu sorgen – und gesetzliche Regelungen auch umzusetzen.“

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