Deutschland: 120 Millionen Euro jährlich für contergangeschädigte Menschen

Der am 14. März 2013 im Bundestag zu beratende Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und FDP zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes im Deutschen Bundestag sieht bis zu 120 Millionen Euro jährlich für contergangeschädigte Menschen vor.

Hubert Hüppe
CDU

90 Millionen für Erhöhungen der Conterganrente und bis zu 30 Millionen für medizinische Zusatzbedarfe. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sieht dies als Erfolg der 2.700 Betroffenen.

„Die contergangeschädigten Menschen haben keine Zeit, langwierige Diskussionen abzuwarten. Dies ist ein Erfolg für die vielen contergangeschädigten Menschen, die sich seit Jahren für Verbesserungen einsetzen. Für entscheidend halte ich dabei die vorgesehene massive Rentenerhöhung, rückwirkend ab 1.1.2013. Die Menschen können selbst am besten entscheiden, wie sie ihre Lebenssituation verbessern. Die Hilfen müssen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens schnellstmöglich unbürokratisch an die Betroffenen gezahlt werden“, erklärte Hubert Hüppe.

Die Conterganrente soll nach dem Gesetzentwurf von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro steigen. Zu den mit bis zu 30 Millionen Euro zu deckenden medizinischen Zusatzbedarfen gehören etwa zahnärztliche und kieferchirurgische Versorgungen, Hilfs- und Heilmittel oder Rehabilitationsleistungen.

„Contergangeschädigte Menschen waren in den letzten Jahrzehnten Auseinandersetzungen mit der Firma Wirtz, Ärzten und Behörden ausgesetzt. Sie haben ein Leben lang um ihre Selbständigkeit gekämpft“, betonte der Behindertenbeauftragte. „Viele sind im Alter nicht mehr wie bisher in der Lage, etwa die Zähne und Füße anstatt ihrer Hände zu nutzen oder mit herkömmlichen Prothesen zu laufen. Außerdem fallen, aufgrund des zunehmenden Alters von Angehörigen und Freunden, oft auch wertvolle Unterstützer aus. Contergangeschädigte Menschen sind deshalb unter anderem zunehmend auf Assistenzleistungen angewiesen. Der im Januar veröffentlichte Bericht zu den Versorgungsdefiziten contergangeschädigter Menschen hat eindeutigen Handlungsbedarf in diesen und weiteren Bereichen aufgezeigt. Dem wird jetzt mit dem Gesetzentwurf entsprochen.“

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