Deutschland: Abgeordnete wollen Sterbehilfe legalisieren

Der SPD-Abgeordnete Rolf Stöckel will erreichen, dass der Bundestag "ein Gesetz zur Autonomie am Lebensende" vorlegt.

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Unter der Federführung des SPD-Bundestagsabgeordneten Rolf Stöckel planen Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP einen Entwurf für ein Gesetz zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe.

Gegenüber der „Berliner Zeitung“ begründet Stöckel die Forderung: „Wir sind der Überzeugung, dass der Patientenwille bis zum Schluss ausschlaggebend sein muss“.

Den Antrag Stöckels müssen 31 Abgeordnete unterstützen, damit er ins Parlament eingebracht werden kann. Das sei bislang nicht der Fall, teilte sein Büro am 7. April 2004 mit. Nach Informationen der „Berliner Zeitung“ gehören bis zu 20 SPD-Abgeordnete, fünf bis zehn Liberale und fünf Grüne zu den Unterstützern.

Missbrauch des Gesetzes soll durch eine Rechtskonstruktion verhindert werden, wie sie beim Paragraphen 218 StGB zur Abtreibung gilt, berichtet das Blatt: Danach wäre Sterbehilfe künftig „rechtswidrig, aber nicht strafbar“.

„Man sollte sehr vorsichtig sein mit einem solchen Tabubruch“, sagte dagegen CDU-Abgeordneter Hubert Hüppe dem „Tagesspiegel“. Es sei zu befürchten, dass das Thema Sterbehilfe nicht unabhängig von fehlenden Ressourcen im Pflege- und Gesundheitsbereich behandelt werde.

Behindertenverbände in Deutschland sehen die Entwicklung mit großer Besorgnis, berichtet kobinet-nachrichten. Wie Untersuchungen in den Niederlanden, wo aktive Sterbehilfe erlaubt ist, gezeigt haben, muss davon ausgegangen werden, dass bei einem Großteil der Anwendungen von Sterbehilfe nicht der ausdrückliche Wunsch der Getöteten dafür maßgeblich war.

Die Deutsche Hospiz Stiftung reagierte ebenso entsetzt über den Plan, ein Gesetz zur Legalisierung der „aktiven Sterbehilfe“ zu initiieren. „Wenn die ‚aktive Sterbehilfe‘ legalisiert wird, bedeutet das das Ende der Selbstbestimmung des Patienten“, sagt Eugen Brysch, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, „denn in den meisten Fällen werden dann andere entscheiden, wann ein Patient zu sterben hat.“

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