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Deutschland: Antidiskriminierungsgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat heute mit der Mehrheit von Rot-Grün das Antidiskriminierungsgesetz beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat heute mit der Mehrheit der rot-grünen Regierungskoalition das Antidiskriminierungsgesetz in 2. und 3. Lesung beschlossen.

Die Regelung sieht einem Bericht der tagesschau zufolge vor, dass im Geschäftsverkehr niemand wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung benachteiligt werden darf.

Zu der Regelung, mit der mehrere EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen, gehören auch eine Reihe arbeitsrechtlicher Vorschriften. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist fraglich, da die Opposition die Regelung im Bundesrat bis zu den erwarteten Neuwahlen im September blockieren könnte.

Das Netzwerk Artikel 3 forderte die Mitglieder des Bundesrates auf, die endgültige Verabschiedung des Gesetzes nicht zu blockieren und dafür zu sorgen, dass endlich auch in Deutschland ein Diskriminierungsschutz für benachteiligte Gruppen, also auch für behinderte Menschen, in Kraft tritt.

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