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Deutschland: Antidiskriminierungsgesetz in der Diskussion

Das in Deutschland immer noch fehlende umfassende Antidiskriminierungsgesetz ist vor den Feiertagen wieder in die politische Diskussion gebracht worden. Ein Kommentar von kobinet-Korrespondent Franz Schmahl.

Am 20. Januar wird im Bundestag über das Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien debattiert. Das in Deutschland immer noch fehlende Antidiskriminierungsgesetz ist vor den Feiertagen wieder in die politische Diskussion gebracht worden. Am 20. Januar wird im Bundestag über ein Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien debattiert.

Den Grünen ist zu verdanken, dass nach der Ankündigung der ersten Lesung des Gesetzes im kommenden Jahr schon jetzt Druck für einen wirkungsvollen zivilrechtlichen Schutz vor Diskriminierung aufgebaut wurde. Sie haben das zusammen mit den Sozialdemokraten erarbeitete Gesetz wieder auf die Tagesordnung gesetzt, das von den Verbänden der Betroffenen unterstützt wurde. Die Damen und Herren mit dem Mandat für die höchste Volksvertretung sollten wie alle anderen Menschen die bevorstehenden Feiertage genießen und dann die kurzen Parlamentsferien nutzen, um sich mit dieser Thematik erneut zu befassen.

Als die rot-grüne Mehrheit im Bundestag der abgelaufenen Legislaturperiode das später im Bundesrat blockierte Antidiskriminierungsgesetz beschlossen hat, waren Debatten mit teilweise bestürzender Unkenntnis von Abgeordneten über die tatsächliche Diskriminierung im deutschen Alltag vorausgegangen. Für die erste Lesung eines neuen Gesetzes sind 45 Minuten veranschlagt. Da gilt es sich gut vorzubereiten, um in knapp bemessener Zeit auf den Punkt zu kommen und nicht wieder in der Wahrnehmung behinderter Menschen als Schwätzer dazustehen.

Den Vorstoß der Grünen bewertete Dr. Ilja Seifert von der Linksfraktion als „ein legitimes Mittel, um insbesondere die SPD-Abgeordneten mit ins Boot zu holen“. Den alten Entwurf aus der 15. Wahlperiode wieder einzubringen, wurde im Büro des christdemokratischen Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe dagegen als „PR-Gefecht“ der Opposition angesehen. Ein neuer, konsensfähiger Entwurf werde vom Bundesjustizministerium zu erarbeiten sein.

Der Entwurf für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetzs muss schnellstmöglich vorgelegt werden. Das betonte Karin Evers-Meyer, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Sie begrüßte verhalten den Vorstoß der Grünen und warnte zugleich vor Taktierereien. Gebraucht werde ein eigener, mehrheitsfähiger Entwurf für ein umfassendes Antidiskrminierungsgesetz.

Und eben diesen Entwurf wollen behinderte Menschen so schnell wie möglich sehen. Nur so können sie als Experten in eigener Sache mitreden. Das aber wollen sie – nicht erst nach der Fernsehübertragung der Debatte am 20. Januar. Diskriminierungen dürfen nicht länger als „Kavaliersdelikt“ abgetan werden, wie das inzwischen übliche Besetzen von Behindertenparkplätzen durch die übergroßen Geländewagen, die in einen bislang herkömmlichen Parkplatz wohl nicht mehr reinpassen.

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