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Deutschland: Antidiskriminierungsgesetz nicht weitreichend genug

Gegner des geplanten Zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes behaupten stets, der Entwurf ging weit über die EU-Richtlinien hinaus.

Dass dem nicht so ist, berichtet «Neues Deutschland» (ND). Laut ND werde im Gegenteil die EU-Richtlinie beim Arbeitsrecht verletzt.

Über den Entwurf des deutschen Antidiskriminierungsgesetzes und Erfahrungen auf diesem Gebiet im Ausland habe das Hans-Böckler-Forum diskutiert. Das niederländische Modell und die dortige Gleichbehandlungskommission hätten viel Interesse gefunden.

Die Oldenburger Professorin Dagmar Schiek hätte detailliert nachgewiesen «dass auf die arbeitsrechtlichen Regelungen des ADG-Entwurfes vom 18. März das Gegenteil zutrifft. So müsse der Schutz gegen Diskriminierung laut Richtlinie sämtliche Beschäftigungsverhältnisse erfassen. Der neue deutsche Gesetzentwurf betrifft aber nur das Arbeitsrecht».

In dem Entwurf fehle «das Verbot indirekter Diskriminierung dadurch, dass Unternehmen ‚angemessene Maßnahmen‘ verweigern, die zum Beispiel die Beschäftigung Behinderter ermöglicht». Schiek bemängelte ebenso, dass der Entwurf keine wirksamen Sanktionen im Arbeitsrecht enthielte.

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