Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) will Rechtsmittel prüfen, nachdem die Deutsche Bahn ihrer Referentin Eileen Moritz im Nürnberger Hauptbahnhof den Einstieg in den Intercity-Express nach Berlin verweigert hat.
Wie kobinet aus der ISL-Bundesgeschäftsstelle in Berlin erfuhr, könnte sich dies sowohl auf dienstrechtliche Konsequenzen für die entsprechende Mitarbeiterin als auch auf Schadenersatzforderungen gegen die Deutsche Bahn beziehen.
Eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn (DB) hatte am Abend des 8. Mai 2010 im Nürnberger Hauptbahnhof der ISL-Referentin Eileen Moritz den Einstieg in den ICE nach Berlin verweigert, obwohl alles vorbereitet war: die Zugtür stand offen, es waren noch drei Minuten bis zur Abfahrt, der Hublift stand an der passenden Stelle bereit und auch die dafür zuständige Mitarbeiterin war zugegen. Außerdem war die Mobilitätszentrale informiert und auch aus dem vorhergehenden Anschluss des Regionalexpresses wurde der Hauptbahnhof Nürnberg vorab informiert.
„Dies stellt eindeutig eine Bevormundung und eine unglaubliche Diskriminierung dar“, kritisiert Eileen Moritz das Verhalten der Bahn. „Es ist ein Unding, dass man minutenlang vor dem Zug stehen gelassen wird, wenn es eindeutig Möglichkeiten gibt, einzusteigen.“
Das Verhalten der Bahnmitarbeiterin hatte zur Folge, dass Moritz von ihren mitreisenden Begleitern getrennt wurde und zwei Stunden später als geplant mit ihrer Assistentin in Berlin ankam. Die ausführliche Schilderung des Vorfalls ist auf www.isl-ev.de nachzulesen.