Deutschland: Bedarfsdeckende Assistenz sichern

Das geplante Bundesteilhabegesetz muss eine bedarfsgerechte Assistenz sicherstellen, die Hilfe zur Pflege mitdenken und auf eine Einkommens- und Vermögensanrechnung verzichten.

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Diese Forderungen hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) auf ihrer traditionellen Klausurtagung in Berlin erhoben.

„Wichtig für uns ist auch eine unabhängige Beratung zu Fragen der Eingliederungshilfe nach dem Peer Counseling-Prinzip“, betonte Vorstandsmitglied Michael Gerr am 13. Jänner 2015 in einer Presseinformation des Verbands. „Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, mehr ambulante Strukturen zu schaffen und nicht etwa einrichtungsbezogen zu beraten.“

Ein weiteres Thema der Klausur war die bevorstehende Staatenprüfung Deutschlands durch den Fachausschuss der Vereinten Nationen Ende März in Genf.

Die fehlenden ambulanten Angebote nach Krisensituationen seien ein wesentlicher Hemmschuh, um zu einer vollen Umsetzung des Artikels 19 zu kommen, kritisierten die Teilnehmenden. Außerdem müsse der Beschwerdemechanismus in Einrichtungen unbedingt verbessert werden. Der bisherige Zustand lasse eine unabhängige Prüfung von Beschwerden in der Praxis kaum zu. Außerdem wandte sich die ISL gegen die zunehmenden Verschlechterungen im Baurecht. Unter dem Deckmantel der „Entbürokratisierung“ werde Barrierefreiheit immer öfter als unwichtig in den Hintergrund gedrängt. Notwendige Prüfungen und Abnahmen entfielen.

„Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass auch die privaten Rechtsträger, die Angebote für die Allgemeinheit bereitstellen, gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden“, erklärte Martin Marquard, ISL-Sprecher für Barrierefreiheit.

Ferner wurde darüber diskutiert, wie die Selbstvertretung behinderter Menschen zu stärken sei. „Gerade durch die UN-Behindertenrechtskonvention wird diesem Gesichtspunkt neue und besondere Bedeutung verliehen“, führte Vorstandsmitglied Uwe Frevert aus. „Die Artikel 4 und 33 beispielsweise stellen die Rolle der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände heraus. Um dieser Rolle gerecht zu werden, muss es auch entsprechende Unterstützung von staatlicher Seite geben.“

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