Deutschland: Bedeutung der UN-Konvention für Ämter, Gerichte und staatliche Stellen

Die zögerliche Anwendung der UN-Konvention durch deutsche Behörden und Gerichte ist nach Ansicht der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention juristisch nicht haltbar.

Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte geht in seinem neuesten Informationsheft „Positionen Nr. 6„, das es auch in Leichter Sprache gibt, auf die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention für Ämter, Gerichte und staatliche Stellen ein.

„Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wird in Deutschland kontrovers über ihre rechtliche Bedeutung diskutiert. Die zögerliche Anwendung der UN-Konvention durch deutsche Behörden und Gerichte ist nach Ansicht der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention juristisch nicht haltbar. Zudem sind menschenrechtliche Weiterbildungen für Mitarbeitende in der Verwaltung, Richter- und Anwaltschaft dringend notwendig“, heißt es in der Ankündigung des von Dr. Valentin Aichele erstellten Informationsheftes.

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