Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) forderte die Landtagsfraktionen in Hessen auf, eine diskriminierende Verfassungsvorschrift zu streichen.
Der Satz in Artikel 23 „Gefährdet ein geistig oder körperlich Kranker durch seinen Zustand die Mitmenschen erheblich, so kann er in eine Anstalt eingewiesen werden“, stelle eine schlimme Diskriminierung von behinderten Menschen dar, erklärte Geschäftsführerin Miles-Paul.
Stattdessen sollte die Verfassung künftig die Förderung und den Schutz dieser Menschen vorschreiben.