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Deutschland: Behinderte sollen ins Antidiskriminierungsgesetz kommen

Die große Koalition in Deutschland arbeitet derzeit daran, ein abgestimmtes Antidiskriminierungsgesetz vorzulegen.

Behinderte Menschen sollen dabei anscheinend nun doch in den zivilrechtlichen Teil des Gesetzes mit aufgenommen werden. Dies verlautete am Freitag aus internen Kreisen der Koalition.

„Jetzt scheint auch die CDU verstanden zu haben, dass Deutschland schleunigst ein Antidiskriminierungsgesetz braucht. Allen voran Fraktionsvize Wolfgang Bosbach, der erklärte, die große Koalition sei sich schon weitgehend einig. Es werde ein Allgemeines Gleichstellungsgesetz geben, das bis auf wenige Ausnahmen nicht über die vorgegebenen Richtlinien der EU hinausgehen werde. Bereits seit 2003 ist die Frist für den Gesetzentwurf abgelaufen. Deshalb läuft gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission“, schrieb die taz am 23. Februar 2006.

Aus Koalitionskreisen verlautete am Freitag, dass nun klar sei, dass behinderte Menschen in den zivilrechtlichen Teil als Gruppe mit aufgenommen werden, die vor Diskriminierungen geschützt werden.

Ottmar Miles-Paul erklärte für die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), dass es zwar hoffnungsfroh sei, dass behinderte Menschen nun eine echte Chance hätten, in den zivilrechtlichen Teil des Antidiskriminierungsgesetzes aufgenommen zu werden, doch steige und falle der Wert dieses Gesetzes nach wie vor damit, dass das Gesetz gruppenübergreifend angelegt ist.

„Es kann und darf keine Hierarchie der Diskriminierungen und Diskriminierten geben, bei der die Diskriminierung von Schwulen und Lesben geduldet und die von Menschen nichtdeutscher Herkunft und Behinderten geahndet wird. Wir brauchen ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz und auch eine entsprechende umfassende Antidiskriminierungskultur in Deutschland“, erklärte Ottmar Miles-Paul.

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