Deutschland: Behinderte Urlauber im Hotel sind Abreisegrund

Behinderte Urlauber im Hotel sind auch im Jahr 2003 immernoch ein Grund, eine Reise zu stornieren. Dieses skandalöse Urteil hat das Amtsgericht Eutin im Namen des Volkes gefällt.

Reisende im Rollstuhl
BilderBox.com

Feriengäste dürfen ihren Urlaub kostenlos stornieren, wenn auch behinderte Urlauber Gäste im gebuchten Hotel sind. Mit diesem im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen gefällten Urteil hat das Amtsgericht Eutin (Aktenzeichen: 4 c 49/02) die Klage einer Betreiberin einer Wellness-Farm in Schleswig-Holstein abgewiesen, die von zwei Frauen 823 Euro Stornogebühr haben wollte.

Die Frauen seien abgereist, nachdem sie Gehwagen von gehbehinderten Urlaubern im Foyer des Hotels entdeckten. „Die Damen wollten auf keinen Fall mit kranken Leuten unter einem Dach wohnen“, empört sich Birte von Strack, Betreiberin des „Landhaus Am Holzberg“, ein Wellness-Hotel mit Beauty-Farm und Rehabilitations-Bereich in Malente.

„Ich möchte einfach nicht, dass weiterhin solche Urteile gefällt werden. Das ist schlicht eine Diskriminierung von Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen“, sagte sie gegenüber den Lübecker Nachrichten. Die zunächst verworfene Berufung gegen das Urteil legt die Hotelbesitzerin nun doch ein. „Der Sozialverband Schleswig-Holstein hat sich auf unsere Seite gestellt und wird die Kosten übernehmen.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich