Deutschland: Behindertenbeauftragter kritisiert neue PID-Regelung

Das am 7. Juli 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Pränataldiagnostik (PID) werde zu einer massiven Ausweitung der Selektion menschlichen Lebens führen, befürchtet Hubert Hüppe, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.

Hubert Hüppe
CDU

Die neue PID-Regelung gehe davon aus, dass Embryonen aussortiert werden dürfen, wenn bei mindestens einem Elternteil eine genetische Disposition vorhanden ist und für deren Nachkommen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine „schwerwiegende Erbkrankheit“ besteht.

„Wer glaubt, die neue Regelung werde auf wenige Fälle zu beschränken sein, sollte sich die Entwicklung bei der Pränataldiagnostik anschauen, die vor 40 Jahren für extreme Ausnahmefälle eingeführt wurde und heute eine Regeluntersuchung geworden ist“, betonte Hüppe.

Die Regelung sortiere nach lebensunwertem und lebenswertem menschlichen Leben. Es stehe die Vermeidbarkeit von menschlichem Leben mit Krankheiten und Behinderungen im Vordergrund.

Der Behindertenbeauftragte ist sich sicher, dass schon bald auch der gesellschaftliche Druck auf Paare mit Behinderung steigen werde, PID zu nutzen. „Spätestens mit der UN-Behindertenrechtskonvention gehört die mit der Regelung zum Ausdruck kommende diskriminierende Sichtweise eigentlich nicht mehr zum gesellschaftlich akzeptablen Bild von Menschen mit Behinderungen“, verdeutlichte Hubert Hüppe.

Er hoffe, dass die Unterstützer der neuen Regelung, die ihre Entscheidung davon abhängig gemacht haben, dass sich PID auf wenige Fälle beschränken lasse, den Mut haben, ihre Entscheidung zu korrigieren, wenn sich – wie abzusehen – schon bald das Gegenteil herausstellen wird, so der Behindertenbeauftragte.

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