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Deutschland: Behindertengleichstellungsgesetz geht ins fünfte Jahr

Das Gesetz, für das lange gekämpft wurde, trat am 1. Mai 2002 in Kraft und wird in Teilen derzeit durch die geplante Föderalismusreform bedroht.

„Das Kind wird langsam groß“, kommentierte Ottmar Miles-Paul vom Netzwerk Artikel 3 den heutigen vierten Geburtstag des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene. „Das Gesetz hat mit der Schaffung von Landesgleichstellungsgesetzen für behinderte Menschen zwar viele Nachahmer gefunden, es läuft nun jedoch Gefahr, durch die Förderalismusreform auf Abwege zu geraten“.

Hatten die Behindertenverbände am 30. April 2002 das Inkrafttreten des Gesetzes unter Federführung der Aktion Grundgesetz noch gefeiert, droht nun durch die Verlagerung von Zuständigkeiten eine Schwächung des Gesetzes.

„Vor allem im Bereich der barrierefreien Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs und bei der Neuzulassung von Gaststätten könnte uns zukünftig die bundesweite Regelung verloren gehen, wenn die derzeit geplante Föderalismusreform so kommt. Damit würden wir zwei Herzstücke des Gesetzes auf Bundesebene verlieren und dürften dann wieder den Häuserkampf über die einzelnen Bundesländer führen“, so Ottmar Miles-Paul.

Es gelte also wachsam zu sein, denn auch wenn das Behindertengleichstellungsgesetz die Welt nicht auf einen Schlag barrierefrei gemacht habe, habe es wichtige Akzente gesetzt, die mittlerweile an allen Ecken und Enden zu sehen seien.

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