Deutschland: Behindertengleichstellungsgesetz wird evaluiert

Professor Dr. Felix Welti ist dafür bekannt, dass er sich in behindertenpolitische Themen einmischt. Seit über zwei Jahren lehrt und forscht der Jurist an der Universität Kassel im Fachbereich Humanwissenschaften.

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kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Felix Welti über die von ihm und seinem Team derzeit durchgeführte Evaluation des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, das u.a. darauf hin überprüft wird, ob es den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht.

kobinet-nachrichten: Herr Prof. Dr. Welti, das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) trat am 1. Mai 2002 in Kraft und ist damit nach über zehn Jahren Praxis reif für eine Evaluation. Welche Rolle spielen dabei Sie bzw. die Universität Kassel?

Prof. Dr. Felix Welti: Die Universität Kassel hat vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Auftrag bekommen, durch mein Fachgebiet das BGG zu evaluieren.

kobinet-nachrichten: Wenn Sie auf die Umsetzung des BGG blicken, welche Aspekte spielen dabei für Sie eine besondere Rolle?

Prof. Dr. Felix Welti: Hier ist zu fragen, ob die Akteure in Behörden, Unternehmen und Verbände die Rollen, die ihnen das Gesetz zugewiesen hat, auch ausfüllen wollen und können. Bei Zielvereinbarungen und Verbandsklagen sieht es auf den ersten Blick nicht so aus, als ob von diesen Instrumenten reger Gebrauch gemacht worden ist.

kobinet-nachrichten: Wie genau werden Sie und Ihr Team das BGG evaluieren? Welche verschiedenen Blickwinkel bzw. Aspekte sollen dabei besonders berücksichtigt werden? Und wie stellen Sie den input von behinderten Menschen selbst bei der Evaluation sicher?

Prof. Dr. Felix Welti: Wir werden mit rechtswissenschaftlichen Methoden insbesondere überprüfen, ob das BGG den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird und sich systematisch gut in die übrige Rechtsordnung einfügt. Empirisch wollen wir durch Interviews und Befragungen bei exemplarisch ausgewählten Verbänden und Behörden einen Einblick in den tatsächlichen Umgang mit dem Gesetz und den ihm zu Grunde liegenden Problemen bekommen. Indem wir Verbände behinderter Menschen und innerhalb von Behörden Vertrauenspersonen schwerbehindeter Menschen (SBV) befragen, soll der input Betroffener sichergestellt werden.

kobinet-nachrichten: Für wann dürfen wir mit dem Evaluationsbericht zum BGG rechnen?

Prof. Dr. Felix Welti: Der Bericht soll dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im ersten Halbjahr 2014 vorliegen.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview und viel Erfolg bei der Evaluation.

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