Deutschland muss nach Ansicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) zukünftig die Behindertenpolitik an den Menschenrechten ausrichten.
Deshalb müsse die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel der Inklusion vollständig umgesetzt und die Menschenrechte behinderter Menschen umfassend garantiert werden. Deshalb hat die ISL den Parteien Vorschläge für den Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode des Deutschen Bundestages gemacht.
Wenn nach der Bundestagswahl ab kommenden Sonntag um die zukünftige Regierungsmehrheit gerungen und Koalitionsverhandlungen durchgeführt werden, hat die ISL bereits jetzt ein paar Vorschläge und Forderungen für die VerhandlungspartnerInnen parat.
In dem von der ISL-Mitgliederversammlung beschlossenen Papier geht es u.a. um eine menschenrechtsorientierte Ausrichtung der Behindertenpolitik in Deutschland, die Sicherstellung des Wahlrechts für alle, die Gewährleistung der Selbstbestimmung und um eine umfassende Sicherungerstellung der Barrierefreiheit.
In Sachen Barrierefreiheit schlägt die ISL den Verhandlungspartnern für die zukünftige Regierungskoalition beispielsweise folgende Formulierung für den Koalitionsvertrag vor: „Wir werden im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen zur gleichberechtigten Teilhabe verankern. Wir werden private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten umfassend zur Barrierefreiheit verpflichten.“
In Sachen Wahlrecht sollte nach Ansicht der ISL im zukünftigen Koalitionsvertrag stehen: „Wir werden umgehend die menschenrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüsse in den deutschen Bundes- und Europa-Wahlgesetzen abschaffen. Dies betrifft derzeit rund 85.000 Menschen, für die in allen Angelegenheiten eine Betreuung bestellt worden ist oder die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen haben und in der Forensik untergebracht sind. Wir werden einen Barrierefrei-Masterplan erstellen und umsetzen, um den Zugang und die Nutzung aller Wahlunterlagen und aller Wahllokale bis zur nächsten Bundestagswahl vollumfänglich barrierefrei sicherzustellen.“
Um die Selbstbestimmung behinderter Menschen sicher zu stellen, schlägt die ISL für den Koalitionsvertrag folgende Formulierung vor: „Wir werden das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und andere entsprechende Gesetze wie folgt reformieren: Wir werden das Menschenrecht auf eine freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform verankern und die damit verbundenen Unterstützungsleistungen entsprechend sicherstellen. Niemand darf gegen seinen / ihren Willen in einer Sonderform wohnen müssen. Jede/r erhält die für ihn oder sie notwendige Unterstützung in der eigenen Wohnung. Wir werden die unabhängige Teilhabeberatung unbefristet sicherstellen. Wir werden dafür sorgen, dass bei niemandem ohne seine / ihre Zustimmung Teilhabeleistungen gemeinsam erbracht werden (sog. ‚Zwangspoolen‘). Wir werden dafür sorgen, dass alle Teilhabebedarfe auch individuell gedeckt werden und eine geplante ausschließende Regelung (‚5 aus 9 Lebensbereichen‘) zum Zugang zu Leistungen nicht Wirklichkeit werden lassen. Wir werden notwendige behinderungsbedingte Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen als Nachteilsausgleiche unabhängig und ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen erbringen. Wir lehnen jegliche Zwangsmaßnahmen aufgrund von Behinderung (etwa Zwangsheimeinweisung, Zwangsbehandlung oder Zwangsmedikation) ab. In diesem Zusammenhang befürworten wir die Einrichtung einer Enquete, die sich auch mit dem Umbau von Institutionen im Sinne der UN-BRK, insbesondere im medizinisch / psychosozialen Behandlungs- und Betreuungsbereich beschäftigen soll.“
Damit eine menschenrechtsorientierte Behindertenpolitik eine Mehrheit und eine starke Stimme im zukünftigen Deutschen Bundestag hat, ruft die ISL dazu auf, am Sonntag wählen zu gehen und das hart erkämpfte demokratische Recht, wählen zu können, entsprechend zu nutzen.
Link zu den Vorschlägen der ISL für einen zukünftigen Koalitionsvertrag