Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals, wie Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzt.
Die 2006 verabschiedete Konvention ist seit März 2009 für Deutschland völkerrechtlich verbindlich.
Die deutsche Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention forderte die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, das 1. Staatenprüfungsverfahren bereits jetzt aktiv mitzugestalten.
„Das Verfahren bietet die Chance, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu stärken“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle.
In der neuen Ausgabe der Publikationsreihe „aktuell“ stellt die Monitoring-Stelle das internationale Prüfverfahren vor und spricht konkrete Empfehlungen aus, wie sich die Regierungen und Parlamente in Bund und Ländern sowie die Kommunen an der Prüfung beteiligen können.