Deutschland: Beipackzettel überwinden Barrieren

"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" - Ersteres war Blinden und Sehbehinderten bisher nicht möglich.

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Der neue PatientenInfo-Service will dem entgegenwirken: Blinde und sehbehinderte Menschen können in Zukunft die Gebrauchsinformationen von Arzneimitteln in auch für sie geeigneter Form im Internet abrufen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz hält die mit diesem Dienst verbundene Gleichberechtigung behinderter Menschen für „absolut notwendig und unumgänglich in unserer Gesellschaft“. Die Online-Beipackzettel sind nunmehr unter der Internetadresse www.patienteninfo-service.de verfügbar. Diese Web-Site ist barrierefrei gestaltet. Die Kontrastansicht soll Sehbehinderten das Lesen erleichtern, ist aber auch für Normalsichtige gut geeignet, heißt es in einer Presseinformation des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

Das einzigartige System wurde von der Rote Liste Service GmbH in enger Kooperation mit dem DBSV entwickelt. Letzterer hat bereits vor einigen Jahren gefordert, Beipackzettel in einer auch für Blinde und Sehbehinderte geeigneten Form anzubieten. Der PatientenInfo-Service erfüllt nun dieses Ziel. „Das ist ein Projekt der Zukunft, weil es dabei hilft Barrieren einzureißen“, sagte DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Auch für Pharmaunternehmen bietet der PatientenInfo-Service einen entscheidenden Vorteil: Er ermöglicht die Umsetzung einer maßgeblichen Gesetzesanforderung. Denn seit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes sind die Arzneimittelhersteller (die Inhaber der Zulassung) dazu verpflichtet, dass „die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind“ (§11 AMG Abs. 3c).

„Mit dem PatientenInfo-Service können Unternehmen ihre Gebrauchsinformationen werbefrei und öffentlich bereitstellen“, sagte Roman Klein, Geschäftsführer der Rote Liste Service GmbH. „Damit kommen sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu unmittelbaren und barrierefreien Informationen gegenüber Blinden und Sehbehinderten nach.“

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