Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat dem UN-Fachausschuss gegen Folter (Committee against Torture) eine Stellungnahme aus der Sicht behinderter Frauen und Männer übermittelt.
Anlass, so der Verband heute in einer Presseinformation, ist die Prüfung des deutschen Staatenberichts am 4. November in der 47. Sitzung des Ausschusses in Genf. Die UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wurde 1984 von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist seit dem 31. Oktober 1990 in Deutschland in Kraft.
„In unserer Stellungnahme haben wir uns auf drei Bereiche konzentriert“, betont ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. „Das sind schädliche Therapien und psychiatrische Institutionen, die Situation in Pflegeheimen und die Zwangssterilisation behinderter Frauen. Dabei lag unser Augenmerk auch darauf, einen Zusammenhang der entsprechenden Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Anti-Folter-Konvention herzustellen“. Gemäß letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zur Zwangsbehandlung fordert die ISL, die Unterbringungsgesetze der Bundesländer zu überprüfen.
Die Stellungnahme der ISL wurde von Wiebke Schär unter Hinzunahme von Informationen der „Enthinderungsselbsthilfe – von Autisten für Autisten“ und „Wir! Stiftung pflegender Angehöriger“ verfasst.
Weitere Stellungnahmen wurden unter anderem vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE), Amnesty International und dem Behandlungszentrum für Folteropfer erstellt. Alle Berichte sind (in englischer Sprache) auf der Webseite des Ausschusses einzusehen.