Das Bundeskabinett hat am 10. Mai 2006 den Entwurf für ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz gebilligt.
Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich am 19. Mai im Deutschen Bundestag behandelt werden. Vier Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union sind in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesrepublik steht unter Zeitdruck, weil einige Richtlinien schon überfällig sind und hohe Bußgelder drohen.
Um das parlamentarische Verfahren zu beschleunigen, soll der Gesetzentwurf deshalb in der kommenden Woche von den Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden.
Die Behindertenverbände verlangen seit längerer Zeit ein umfassendes und wirkungsvolles Antidiskriminierungsgesetz, das von der Regierungskoalition jetzt Gleichbehandlungsgesetz genannt wird. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hatte gestern noch die Kritik aus einigen Ländern am Entwurf für ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz zurückgewiesen. Sie forderte alle Beteiligten auf, nicht wieder in alte Argumentationsmuster zurück zu fallen.
Peter Kahle,
20.05.2006, 22:24
Leider hat die Bundesregierung dieses Gesetzt noch nicht im Bundestag Behandelt. Leider. Dabei ist das Antidiskriminierungsgesetzt so wichtg für uns alle. Ich hoffe, dass es wieder kein gerede sein wird. (BRD)