Deutschland: Bundeswahlgesetz jetzt ändern!

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat ein menschenrechtskonformes Wahlrecht gefordert.

Sigrid Arnade
ISL

„Es ist nicht länger hinzunehmen, dass bestimmte Gruppen von behinderten Menschen pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden“, kritisiert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade.

Dies betreffe zum einen Personen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, zum anderen Personen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Da die fraktionsübergreifenden Gespräche zur Neufassung des Bundeswahlgesetzes beginnen, sollte diese Diskriminierung im Lichte des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention umgehend abgeschafft werden, betont Arnade. Gleiches gelte in Zukunft auch für das Europawahlgesetz sowie für Landes- und Kommunalwahlgesetze.

Erst im März dieses Jahres habe der UN-Menschenrechtsrat einen solchen Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen als diskriminierend bezeichnet. Deutschland habe dieser Resolution zugestimmt und stehe nun in der Pflicht, dies auch in der Praxis umzusetzen, so Arnade.

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