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Deutschland: Chance für Antidiskriminierungsgesetz

Die Chancen, dass behinderte Menschen ins deutsche zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz kommen, steigen anscheinend wieder.

Nach Agenturberichten sollen CDU und CSU in den Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Justiz vom Mittwoch Bereitschaft signalisiert haben, neben der Eins-zu-Eins-Umsetzung auch Diskriminierungen auf Grund einer Behinderung und des Alters bei Massengeschäften mit in das Gesetz aufzunehmen.

Während die Union bisher für eine reine Eins-zu-Eins-Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien plädiert hat, was heißen würde, dass im zivilrechtlichen Teil des Antidiskriminierungsgesetzes nur rassistische Diskriminierungen und Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft geahndet würden, scheint sie nun mit der signalisierten Aufnahme von behinderten und älteren Menschen bei Massengeschäften ein Türchen aufgemacht zu haben.

Dem Vernehmen nach besteht bei den Verhandlungen über das Antidiskriminierungsgesetz jedoch noch großer Dissenz, weil andere Gruppen, wie Homosexuelle nicht aufgenommen werden sollen. Daher soll diese Frage in der großen Runde der Koalitionsverhandlungen verhandelt werden.

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