Deutschland: Conterganstiftungsgesetz verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Mai 2009 ein geändertes Conterganstiftungsgesetzes verabschiedet, das aber hinter den Erwartungen bleibt.

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Markus Kurth, sozial- und behindertenpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen: „Anstatt die 50 Millionen Euro von Grünenthal direkt an die Betroffenen auszuzahlen, wird das Geld über 25 Jahre gestreckt und jährlich weitergereicht.“ Das entspreche nicht den Bedürfnissen der Contergangeschädigten, die auf Grund ihrer Spät- und Folgeschäden größere Investitionen z.B. für den Umbau ihrer Wohnungen benötigen.

„Die Wunsch- und Wahlrechte der Betroffenen werden nicht berücksichtigt. Darüber können auch die Verbesserungen am Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens nicht hinwegtäuschen“, so Kurth, dessen Fraktion nicht für das Gesetz stimmte.

Mit nur zwei Betroffenen im Stiftungsrat haben die Contergangeschädigten keine Mehrheit. „Die Koalition verhindert, dass die Expertinnen und Experten selbst entscheiden, was für sie am besten ist. Mit drei Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik und zwei aus der Wissenschaft wird es für die Betroffenen schwer bis unmöglich, bei strittigen Fragen entsprechende Mehrheiten zu gewinnen“, meint der Abgeordnete.

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