Deutschland: Das Problem kommt von oben her

Diese Aussage, nur etwas deftiger ausgedrückt, machte eine Facebook-Leserin auf den Bericht in der Hohenloher Zeitung über die sprachliche Aufrüstung des Hohenlohekreises im nördlichen Baden-Württemberg.

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Der Hohenlohekreis mit einer sonst kaum erreichten Dichte von Weltmarktführern und daher wirtschaftlich sehr potent, gründete eine Task Force zur Verringerung der Kosten der Eingliederungshilfe.

Dieser Begriff „Schnelle Eingreifgruppe“ wurde dem polizeilichen oder militärischen Sprachgebrauch entlehnt. Bekämpft werden sollen wohl Ansprüche von behinderten Menschen an den Kreis als Kostenträger. In der heutigen Hohenloher Zeitung kritisiert der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) diese Wortwahl. Die Reduzierung der behinderten Menschen auf einen Kostenfaktor bezeichnet der BSK als Diskriminierung.

Zudem fordert der BSK, dass der Hohenlohekreis einen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen) vorlegt. In diesem sollen Ziele und Maßnahmen des Hohenlohekreises dargestellt werden, um Menschen mit Behinderungen von Anfang an in die Gesellschaft einzubeziehen. Die Behindertenrechtskonvention ist schon seit drei Jahren in Deutschland geltendes Gesetz.

Der Hohenlohekreis bezieht sich nach wie vor auf eine Denkschrift der Bundesregierung, wonach in Deutschland die Konvention bereits umgesetzt sei. Diese Denkschrift wurde von zahlreichen Vereinen und Verbänden als falsch kritisiert. 78 dieser Organisationen haben dies vor Tagen in einem Kurzbericht an den UN-Menschenrechtsrat gebrandmarkt. Der Hohenlohekreis unter Landrat Helmut M. Jahn, gleichzeitig Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg, bleibt jedoch bei seiner Abwehrhaltung: Einem Antragsteller wurde unter anderem mitgeteilt: „Hierzu möchten wir kurz anmerken, dass wir geltende Gesetze anwenden und keine Behindertenkonventionen.“

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