Deutschland: Debatte um Passive Sterbehilfe

Die deutsche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) berichtet über die Ergebnisse der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe. Passive Sterbehilfe soll ausgeweitet und erleichtert werden.

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Am 10. Juni 2004 stellte die Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ einen Bericht vor, indem gefordert wird die Anwendung einer schmerzlindernden Maßnahme, die das Leben als „nicht beabsichtigte Nebenwirkung verkürzt“, sowie „das Unterlassen oder das Beenden einer lebenserhaltenden medizinischen Maßnahme, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht“, ausdrücklich straffrei gestellt wird; berichtet „Die Welt“ in der aktuellen Ausgabe.

„Eine breite gesellschaftliche Debatte“ müsse es allerdings vor einer allfälligen Gesetzesänderung geben, fodert Bundesjustizministerin Zypries, die in dieser Debatte auch den „Ausbau des Hospizwesens“ anregt. „Aktive Sterbehilfe bleibt verboten“, stellt die Bundesjustizministerin klar, aber die rechtliche Bedeutung der Patientenverfügung soll gestärkt werden.

Zypries will über eine mögliche Klarstellung zur Sterbehilfe im Strafgesetzbuch aber zunächst in der zuständigen Bundestags-Enquetekommission sowie im Nationalen Ethikrat diskutieren lassen. Es müsse zum Beispiel geklärt werden, ob Missbrauchsfälle ausgeschlossen werden können.

Die Bundesärztekammer, die Deutsche Hospizstiftung sowie Kirchen übten scharfe Kritik, da für sie der Zypries-Vorschlag der erste Schritt Richtung aktive Sterbehilfe darstellen könnte.

„Das Tötungsverbot, also die Unantastbarkeit des Lebens eines anderen Menschen, steht auch einer Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zum Suizid strikt entgegen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der evangelischen und katholischen Kirche.

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