Deutschland: Ein Monopol auf Hilfsmittel gefährdet den freien Markt

Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfsmittelverbände steht in Preisverhandlungen mit den Krankenkassen. Jetzt schaltet sich das Bundeskartellamt in die Verhandlungen ein. Der Grund: unfaire Preisforderungen bei Hilfsmitteln und Monopolbildung.

Viele Rollatoren
Carola68 auf Pixabay

Als Monopol bezeichnet man, wenn ein Händler, ein Unternehmen oder ein Hersteller alleiniger Anbieter einer Ware oder Dienstleistung ist. Diese Monopolstellung von Unternehmen hat Einfluss auf die Entwicklung von Preisen und den freien Wettbewerb.

Ist der Einfluss zu stark und gefährdet einen fairen Wettbewerb und gerechte Preise, müssen die Verbraucher:innen  geschützt werden. In Deutschland geht das Bundeskartellamt gegen einen Zusammenschluss von Hilfsmittelanbietern vor.

Hilfsmittelverbände abgemahnt

In Deutschland gibt es die Arbeitsgemeinschaft der Hilfsmittelverbände. Rund 80 Prozent der Anbieter:innen von Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Sitzhilfen sind in dieser Arbeitsgemeinschaft (ARGE) vertreten.

Wie in einem Beitrag von SPIEGEL-Wirtschaft vom 25. Jänner 2023 berichtet wird, treten die in der ARGE vertretenen Anbieter:innen von Hilfsmitteln gegenüber den Krankenkassen gemeinsam auf.

Die Mitgliedsunternehmen der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsmittelverbände haben laut Bundeskartellamt Preisaufschläge für praktisch sämtliche der von ihnen angebotenen Produkte und Leistungen von den Krankenkassen gefordert. Die steigenden Preise wurden mit Auswirkungen der Corona-Pandemie, wie gestiegenen Fracht-, Liefer- und Rohstoffkosten, begründet.

Die Aufschläge seien pauschal und ohne sachliche Differenzierung gefordert worden. Es ist zwar grundsätzlich nicht verboten, dass sich Anbieter:innen von Hilfsmitteln zu Verbänden zusammenschließen und Verhandlungen mit den Krankenkassen gemeinsam führen, aber die vorliegende ARGE sei zu groß, so das Bundeskartellamt, und käme somit einem Monopol gleich.

Preisabsprachen und Verhaltensweisen, welche den freien Markt gefährden, sind zudem verboten und Unternehmen, die so vorgehen, werden auch als Kartelle bezeichnet. Deshalb hat das Bundeskartellamt der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsmittelverbände im Jänner 2023 eine Abmahnung übersandt.

Denn wenn sich, wie im Fall der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsmittelverbände, alle wichtigen Hersteller:innen zusammenschließen und in dieser Art und Weise zusammenarbeiten, um Preiserhöhungen von den Krankenkassen zu bekommen, wird der freie Wettbewerb fast vollständig zum Erliegen gebracht. Damit sei die kartellrechtliche Grenze überschritten, argumentiert das Bundeskartellamt.  

„Nur im Wettbewerb bilden sich marktgerechte Preise, die letztlich beide Seiten gegen Ausbeutung schützen“, erklärt der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Bevor eine endgültige Entscheidung in dieser Sache fällt, haben die Betroffenen noch die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

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Ein Kommentar

  • Wie ist denn die Lage in Österreich?