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Deutschland: Ende der Geheimniskrämerei?

Der deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2005 in Berlin das Informationsfreiheitsgesetz beschlossen.

Mit dem, am 3. Juni 2005, vom deutschen Bundestag beschlossenen Informationsfreiheitsgesetz soll den Bürgerinnen und Bürgern ab 1. Januar 2006 die Möglichkeit eingeräumt werden, einen leichteren Zugang zu Informationen des Bundes zu erhalten.

In Zukunft müssen z.B. Behörden auf Anfrage Verwaltungsvorgänge offen legen und so mehr Transparenz schaffen. Gerade für behinderte Menschen könnte dieses Gesetz erhebliche Verbesserungen bringen, weil bei Bauvorhaben dadurch die Möglichkeit bestünde, rechtzeitig Einfluss zu nehmen (siehe kobinet 15.06.04).

Das Gesetz gewährt das Recht auf Akteneinsicht der Bürgerinnen und Bürger und gilt für alle Bundesbehörden; der Datenschutz bei sensiblen Informationen (z.B. Landesverteidigung) bleibt aber selbstverständlich aufrecht.

„Als einer der letzten Staaten in der Europäischen Union hat Deutschland endlich diese Reform gewagt und damit den obrigkeitsstaatlichen Zopf des Amtsgeheimnisses abgeschnitten“, kommentierte der Vorsitzende des Deutscher Journalisten-Verbandes, Michael Konken, die Entscheidung. „Wir sind erleichtert, dass dieses wichtige Transparenzgesetz in der laufenden Legislaturperiode noch verabschiedet worden ist.“

Mit diesem Gesetz werde dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zugleich auch die Aufgabe eines Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit übertragen, den jede Bürgerin und jeder Bürger kontaktieren kann.

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