Deutschland: Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Teilhabe vorgestellt

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat am 4. Mai 2011 in Berlin seinen lange erwarteten Entwurf für ein "Gesetz zur Sozialen Teilhabe" vorgestellt.

Horst Frehe
selbst aktiv

Vor der Bundespressekonferenz betonte Forumssprecher Horst Frehe, der Gesetzentwurf setze wesentliche Bestimmungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um.

Ziel des Vorschlages ist es, das Menschenrecht auf soziale Teilhabe aus der UN-Konvention im deutschen Sozialrecht und vorrangig im Sozialgesetzbuch IX zu verankern.

„Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz diskutiert über die Neugestaltung der Eingliederungshilfe schon seit längerem, allerdings nur sehr verkürzt und vor allem unter finanziellen Aspekten“, betonte Horst Frehe. „Unser Gesetzentwurf setzt wesentliche Bestimmungen der Behindertenrechtskonvention für diesen Bereich um. Neben den medizinischen Rehabilitationsleistungen sowie den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen ist bisher nur das Recht behinderter Menschen auf Teilhabe am Arbeitsleben festgeschrieben.“

Das reicht nach Ansicht und Erfahrung der Betroffenen nicht aus. „Behinderte Menschen müssen auch in einem Verein Sport oder Musik machen dürfen, sie sollen auch Ehrenämter ausfüllen können und sie müssen ihre Familie versorgen können. Diese Ansprüche sichern wir, indem wir ein umfassendes Recht auf Soziale Teilhabe einführen“, so Frehe.

Die Arbeit am Gesetzentwurf wurde angeregt und wesentlich unterstützt von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und dem Forum selbstbestimmter Assistenz (ForseA). Unterstützt wurde die Arbeit darüber hinaus vom Weibernetz, dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) und dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV).

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen ist ein partei- und verbandsübergreifender Zusammenschluss von Juristinnen und Juristen aus der Praxis, die als Richterinnen und Richter, als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verwaltungs- oder Verbandsjuristinnen und -juristen arbeiten oder gearbeitet haben und selbst behindert sind. Die ehrenamtliche Mitarbeit in diesem Zusammenschluss dient der Erarbeitung von Vorschlägen zur Unterstützung der Behindertenverbände, Behinderteninitiativen und Behindertenselbsthilfegruppen.

Bereits im Jahr 2000 hat das Forum eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, die später im Behindertengleichstellungsgesetz (2002) oder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (2006) in Teilen umgesetzt wurden.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich