Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entwickelte Referentenentwurf liegt den Ländern und der Zivilgesellschaft mittlerweile zur Stellungnahme vor.
Am 9. Dezember 2015 findet hierzu eine Anhörung im BMAS statt. Mitte 2016 könnte das Gesetz in Kraft treten.
Zu den Schwerpunkten des Referententwurfs zählen nach Informationen des BMAS insbesondere die Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention, Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung, die Stärkung der Leichten Sprache und die Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und Einführung eines Schlichtungsverfahrens sowie die rechtliche Verankerung der Förderung der Partizipation der Verbände von Menschen mit Behinderungen sind weitere Punkte, die im Rahmen der Gesetzesreform derzeit vom BMAS vorgesehen sind.
Auf Kritik vonseiten der Verbände stößt vor allem die Tatsache, dass die privaten Anbieter von Dienstleistungen und Gütern wiederum nicht von den Regelungen im Rahmen dieses Gesetzes erfasst werden.
„Es darf also weiterhin kräftig vonseiten der Privaten in Deutschland diskriminiert werden“, hieß es dazu spöttisch am Rande der Inklusionstage. Eine solche Form der negativen Bewusstseinsbildung wollen die Verbände behinderter Menschen natürlich nicht widerspruchslos hinnehmen, zumal Deutschland seit Jahren als Hauptblockierer einer von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zum barrierefreien Zugang von Dienstleistungen und Gütern agiert.
Hier gilt vor allem die CDU als Hauptblockierer, die sich schon mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) enorm schwer tat.
Für die Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade ist klar, dass man die Wirtschaft und die mit ihr verbandelte Politik vor sich selbst schützen muss. „Wer heute nicht auf Barrierefreiheit in seinen Angeboten setzt, verpasst einen entscheidenden Zukunftstrend und tritt die Menschenrechte behinderter und älterer Menschen mit Füßen. Eine solche Haltung muss der Geschichte angehören. Deshalb müssen auch die privaten Anbieter vom Behindertengleichstellungsgesetz zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.“
Die auf zwei Stunden angesetzte Anhörung im BMAS am 9. Dezember 2015 wird zudem heftig kritisiert. Denn einen solchen Referentenentwurf mal schnell in zwei Stunden durchzuhecheln, habe mit der derzeitigen Praxis der Partizipation nichts zu tun. Die Zusage, dass man auch etwas länger machen könne, klingt da für viele behinderte Menschen wie ein platter Nachklatsch.