Deutschland: Eugenik von der „Gesundheitskasse“

Ein Bericht aus der Zeitschrift Randschau, 4/95

Besonderen Eifer bei der Gesunderhaltung des deutschen Volkskörpers legte eine niedersächsische AOK-Zweigstelle an den Tag.

Sie verklagte einen Frauenarzt auf Schadenersatz, der nach ihrer Auffassung eine schwere Behinderung eines Ungeborenen „zu spät“ festgestellt und dadurch eine Abtreibung verhindert hat. Begründet wurde das Vorgehen der Kasse mit den Kosten für die lebenslange Betreuung eines Behinderten.

Erst nachdem ein vom Landesgericht Göttingen in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis kam, daß es sich nicht um eine ärztliches Fehlverhalten gehandelt habe, wurde der Kasse das Ganze zu heiß und sie zog die Klage zurück.

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