Immer häufiger klagen Eltern gegen Ärzte, wenn der Nachwuchs nicht den gewünschten Anforderungen entspricht, berichtet die "Süddeutsche".

Eltern in Deutschland stellen immer mehr die Forderung an die Medizin, dass sie ihnen zu einem gesunden Kind verhilft – andernfalls wird prozessiert, so die „Süddeutsche“ in der aktuellen Ausgabe.
Das bleibt nicht ohne Konsequenzen für die Arbeit der Ärzte und Hebammen. „Je besser wir in der Medizin und Geburtshilfe geworden sind, desto höher werden die Erwartungen der Eltern“, ein „perfektes“ Kind zu bekommen, so beschreibt es Hermann Hepp, Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Münchener Klinikum Großhadern.
Wo immer mehr schwere Krankheiten aber auch kleinere Defekte vor der Geburt zu diagnostizieren sind, gilt manchem die Geburt eines behinderten Kindes als „vermeidbarer Haftpflichtschaden“. Die Mutter, die ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt bringt, das sie lieber abgetrieben hätte, wenn sie von dieser Behinderung gewusst hätte, kann bekanntlich den Arzt haftbar machen, wie es in einem Urteil des OLG Düsseldorf heißt (06.01.97).