Justitia

Deutschland: Gericht verhandelt über Benachteiligung gehörloser Menschen

Heute findet vor dem Landessozialgericht in Essen die mündliche Verhandlung in einem Verfahren statt, das die Benachteiligung gehörloser Menschen zum Thema hat.

In dem Eilverfahren, geht es um den Anspruch einer gehörlosen Auszubildenden in der Berufsschule Unterricht auch in Deutscher Gebärdensprache bzw. mit Unterstützung von Gebärdensprachdolmetscherinnen zu erhalten, erfuhr kobinet von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein.

Gehörlose haben nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz in Nordrhein-WestfalenRW und nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz Anspruch darauf, Deutsche Gebärdensprache nutzen zu können.

Die Antragstellerin in diesem Eilverfahren wird aber ausgerechnet auf einer Förderschule (im Rheinisch-Westfälischen-Berufskolleg Essen) dennoch in wichtigen Fächern nur in Lautsprache unterrichtet – mit dem Ergebnis, dass sie dem Unterricht, den sie von den Lippen ablesen muss, nur sehr schlecht folgen kann. Deswegen klagt sie auf Übernahme der Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher im Unterricht. Weil ihr Berufsschulaufenthalt von der Bundesagentur für Arbeit finanziert wird, richtet sich das Verfahren auch gegen die Bundesagentur für Arbeit.

„Im Zentrum des Verfahrens steht aber auch das von vielen gehörlosen Menschen schon seit längerem kritisierte Rheinisch-Westfälische Berufskolleg in Essen, das vom Landschaftsverband Rheinland als Förderschule und zentrale Ausbildungsstätte für Schwerhörige und Gehörlose eingerichtet worden ist, dennoch aber keinen Unterricht in Deutscher Gebärdensprache anbietet und damit die Benachteiligung gerade von gehörlosen SchülerInnen und Auszubildenden verstärkt, statt sie zu unterstützen“, so der Rechtsanwalt.

Das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg ist zur heutigen Verhandlung geladen, um zu erläutern, warum das Unterrichtskonzept keinen umfassenden Einsatz von Deutscher Gebärdensprache vorsieht.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich