Deutschland: Gesetzentwurf von Befürwortern der Präimplantationsdiagnostik

Eine Gruppe von Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages hat heute einen Gesetzentwurf vorgestellt, der eine bedingte Erlaubnis der Präimplantationsdiagnostik (PID) vorsieht.

Deutscher Bundestag in Berlin
Deutscher Bundestag / Hermann J. Müller

Danach soll das Embryonenschutzgesetz um einen Paragraphen erweitert werden, der die PID verbietet, aber bestimmte Ausnahmen zulässt. Sie wäre nicht rechtswidrig, wenn aufgrund einer genetischen Vorbelastung eine „hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit“ vorliegt oder wenn die hohe Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt besteht.

Der fraktionsübergreifende Entwurf der Initiatoren Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Die Linke) und Jerzy Montag (Die Grünen) genießt die Unterstützung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, Familienministerien Kristina Schröder (beide CDU) sowie der SPD-Abgeordneten Edelgard Bulmahn und Hubertus Heil.

Ausgearbeitet wurde der Entwurf von Ulrike Flach, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Freidemokraten. Im Deutschlandfunk betonte sie heute, dass nicht festgelegt werden soll, bei welchen Krankheiten eine PID als legal angesehen wird. „Eine Liste würde bestimmte Krankheiten stigmatisieren“, so Flach. „Wir glauben auch, dass jede Frau das Recht hat, dass man sich mit ihrem individuellen Fall befasst.“

Vergangene Woche hatten sich ebenfalls in einer fraktionsübergreifenden Initiative Gegner der Präimplantationsdiagnostik (kobinet 17.12.2010) für ein umfassendes gesetzliches Verbot der PID ausgesprochen.

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