Am 7. November 2001 beschließt das deutsche Bundeskabinett den "Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze".

Das parlamentarische Verfahren wird eingeleitet. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird im Frühjahr 2002 gerechnet.
Der Inhalt des Gesetzes ist eher wage, weil einerseits kaum Sanktionsmöglichkeiten enthalten sind und andererseits keine klaren Vorgaben gemacht werden. Wesentliche Punkte werden erst in Zukunft in sogenannten „Zielvereinbarungen“ z. B. mit den Unternehmern bzw. Unternehmerverbänden verhandelt.
So kritisiert selbst behinderte PDS-Abgeordnete Dr. Ilja Seifert, daß dem Gesetz „ohne klare Antidiskriminierungsregelungen die bürgerrechtsorientierte Zielrichtung fehlt“.
„Wenn dieses Gesetz so verabschiedet wird, ist dies längst nicht die Erfüllung all unserer Träume, aber ein wichtiger Meilenstein für eine neue Bürgerrechtsgesetzgebung“, so der behinderte Jurist Dr. Andreas Jürgens zum vorliegenden Entwurf.