Deutschland: Gleichstellungsgesetz für Behinderte verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen (BGG) verabschiedet.

kobinet-nachrichten
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Eine Mehrheit der Abgeordneten aus den Parteien der Regierungskoalition sowie der Oppositionsparteien CDU/CSU sowie der FDP und einiger PDS-Abgeordneten stimmten dem Gesetz zu, das am 1. Mai inkraft treten soll. Einige PDS-Abgeordnete hatten sich der Stimme enthalten, weil das Gesetz nach ihrer Auffasung zu unverbindlich bleibt.

In der vorangegangenen Debatte wurde das Gesetz als „Einstieg in die Gleichstellung behinderter Menschen“ vorgestellt. Alle Parteien anerkannten das Engagement der Behindertenbewegung am Zustandekommen des Gesetzes, das die „Selbstbestimmung behinderter Menschen fördern“ soll. Zwei Vertreter des Forums behinderter Juristen, die an der Formulierung des Gesetzes beteiligt waren, durften während der Debatte auf der Regierungsbank Platz nehmen.

Das BGG bedarf vor Inkraftreten noch der mehrheitlichen Zustimmung der Länderregierungen im Bundesrat. Einige Bundesländer hatten im Vorfeld Änderungsbedarf angemeldet, weil ihnen das vorgesehene Verbandsklagerecht zu weitgehend erscheint. Die barrierefreie Umgestaltung gesellschaftlicher Lebensräume, Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten soll das Ziel des neuen Gesetzes sein. Von den Bundesländern werden nun ergänzende Landsgleichstellungsgesetze erwartet. Ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz befindet sich im Bundestag noch in Vorbereitung.

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