Deutschland: Intensivpflege muss mit Persönlicher Assistenz vereinbar sein

Die Einbindung der Persönlichen Assistenz in die Intensivpflege ist für die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) nicht verhandelbar.

Horst Frehe
ISL e.V.

„Der neue Entwurf aus dem Hause Spahn macht es schwerer, Intensivpflege mit hart erkämpfter Persönlicher Assistenz in den eigenen vier Wänden zu vereinbaren“, kommentiert Horst Frehe vom ISL-Vorstand den überarbeiteten Entwurf zu einem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, der am 12. Februar im Kabinett verabschiedet wurde.

„Zwar wird erfreulicherweise das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen durch den Wegfall der Angemessenheitsprüfung endlich berücksichtigt, dennoch wird es für die Betroffenen, die mit künstlicher Beatmung selbstbestimmt leben, immer schwieriger werden, qualifizierte Intensivpflegekräfte am Markt zu finden. Deshalb muss es möglich sein, eine erforderliche Intensivpflege auch mit dem Arbeitgebermodell in der Persönlichen Assistenz zu organisieren“, fordert Horst Frehe.

Die Einbindung der Persönlichen Assistenz in die Intensivpflege ist für die ISL nicht verhandelbar. Der jetzige Entwurf geht nun in die Bundestagsabstimmung. Die ISL appelliert daher an die Bundestagsabgeordneten, das Gesetz in dieser Form so nicht zu verabschieden.

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