Deutschland: Kein Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen!

Erst im März dieses Jahres habe der UN-Menschenrechtsrat einen solchen Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen als diskriminierend bezeichnet.

Sigrid Arnade
ISL

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrecht fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die sofortige Beendigung des pauschalen Wahlrechtsauschlusses behinderter Menschen, bei denen eine “Betreuung in allen Angelegenheiten” angeordnet ist.

“Die jetzt anstehende Änderung des Bundeswahlgesetzes ist eine gute Gelegenheit, diese Diskriminierung im Lichte des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention umgehend abzuschaffen”, betont ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade.

Gleiches gelte auch für das Europawahlgesetz sowie für Landes- und Kommunalwahlgesetze. Erst im März dieses Jahres habe der UN-Menschenrechtsrat einen solchen Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen als diskriminierend bezeichnet. Deutschland habe dieser Resolution zugestimmt und stehe nun in der Pflicht, so Arnade.

“Neben einer Abschaffung des Ausschlusses vom Wahlrecht muss in den Wahlgesetzen auch die umfassend barrierefreie Ausübung dieses Rechtes festgeschrieben werden”, meint Arnade. “Immer noch sind viele Wahllokale nicht barrierefrei und auch barrierefreie Informationen zur Wahl lassen zu wünschen übrig!”

Wenn die Regierung es also ernst mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention meine, dann müsse sie jetzt beim Thema Wahlrecht Nägel mit Köpfen machen.

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