28. Woche 2026 – Gebärdensprachdolmetschung im ORF in völlig neuem Design
Das neue Studio, aus dem die Aufnahmen mit den Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern gesendet werden, kommt bei Sendungen mit ÖGS zum …
Erst im März dieses Jahres habe der UN-Menschenrechtsrat einen solchen Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen als diskriminierend bezeichnet.
Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrecht fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) die sofortige Beendigung des pauschalen Wahlrechtsauschlusses behinderter Menschen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist.
Die jetzt anstehende Änderung des Bundeswahlgesetzes ist eine gute Gelegenheit, diese Diskriminierung im Lichte des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention umgehend abzuschaffen, betont ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade.
Gleiches gelte auch für das Europawahlgesetz sowie für Landes- und Kommunalwahlgesetze. Erst im März dieses Jahres habe der UN-Menschenrechtsrat einen solchen Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen als diskriminierend bezeichnet. Deutschland habe dieser Resolution zugestimmt und stehe nun in der Pflicht, so Arnade.
Neben einer Abschaffung des Ausschlusses vom Wahlrecht muss in den Wahlgesetzen auch die umfassend barrierefreie Ausübung dieses Rechtes festgeschrieben werden, meint Arnade. Immer noch sind viele Wahllokale nicht barrierefrei und auch barrierefreie Informationen zur Wahl lassen zu wünschen übrig!
Wenn die Regierung es also ernst mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention meine, dann müsse sie jetzt beim Thema Wahlrecht Nägel mit Köpfen machen.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Das neue Studio, aus dem die Aufnahmen mit den Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern gesendet werden, kommt bei Sendungen mit ÖGS zum …