Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte eine Verbesserung der Klagemöglichkeiten für Antidiskriminierungsverbände.
Anlässlich der Veröffentlichung des Berichts der EU-Grundrechteagentur zur Umsetzung der EU-Antirassismus-Richtlinie in den 27 Mitgliedstaaten sagte dessen Direktorin, Beate Rudolf: „Wir benötigen in Deutschland ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände, denn gerade in Fällen indirekter und struktureller Diskriminierung ist das Mittel der Individualklage nicht ausreichend.“ Der Schutz vor Diskriminierung sei eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft und dürfe nicht auf Einzelne abgewälzt werden.
Der Bericht der EU-Grundrechteagentur weist auf die Notwendigkeit hin, Verbandsklagerechte zu schaffen, entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten einzuführen sowie Beratungsstrukturen aufzubauen und zu stärken. Für Deutschland empfiehlt das Menschenrechtsinstitut daher Förderprogramme für den Aufbau von Beratungsstellen, die eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung für von Diskriminierung betroffene Personen leisten können.
Diese Programme sollten insbesondere Beratung durch Selbsthilfeorganisationen (zum Beispiel peer-to-peer-Beratung) fördern, da Selbsthilfeorganisationen das Vertrauen potenziell Betroffener genießen – insbesondere in Fällen von Diskriminierung durch staatliche Einrichtungen wie Polizei oder Schule. Zudem sollten der Aufbau juristischer Expertise sowie die Anwendung der verbandsspezifischen Rechte in den Verbänden gezielt gefördert werden und zuwendungsfähig sein.
Auf der Webseite „Aktiv gegen Diskriminierung“ dokumentiert das Institut sein Projekt „Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände“. Die Publikation stellt die Rolle von Verbänden bei der Mobilisierung von Antidiskriminierungsrechten sowie die Maßnahmen und Ergebnisse des Projekts vor und gibt Empfehlungen zur Verwirklichung eines effektiven Diskriminierungsschutzes in Deutschland.