Deutschland: Klares Nein zur Sterbehilfe

Dies betonte Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) anlässlich des Inkrafttretens der Vereinbarung über die organisierte Suizidhilfe im Kanton Zürich am 15. September 2009.

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BIZEPS

Nicht durch eine besser organisierte Sterbehilfe, sondern nur durch eine kompetente Betreuung und fürsorgliche Begleitung durch die Hospizbewegung und Palliativmedizin kann schwerstkranken und sterbenden Menschen Angst, Schmerzen und Verzweiflung in der ihnen häufig ausweglos erscheinenden Situation genommen werden.

Mit der Vereinbarung zwischen der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Sterbehilfeorganisation Exit geht es um die Einführung von Regeln beim assistierten Suizid. Die Vereinbarung wird auch in der Schweiz unter ethischen und rechtlichen Aspekten scharf kritisiert. Der DHPV setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für ein menschenwürdiges Sterben in Deutschland zügig weiter zu verbessern.

Notwendig sei jetzt vor allem die schnelle Umsetzung der im Juni 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten gesetzlichen Neuregelungen zur Finanzierung der Hospizarbeit. Darüber hinaus müsse die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) so schnell wie möglich flächendeckend in allen Bundesländern zur Verfügung stehen.

„Nur dadurch wird es gelingen, dass Schwerstkranke und Sterbende nicht das Gefühl bekommen, Angehörigen und der Gesellschaft zur Last zu fallen und nicht mehr den Ausweg im Suizid suchen“, so Weihrauch weiter.

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