Deutschland: Klarheit bei der Beförderung von Rollstuhlfahrern in Bussen

Rollstuhlfahrer können seit Anfang Juni wieder zu mehreren in Stadtlinienbussen befördert werden, ohne dass Verkehrsunternehmen Bußgelder oder Haftungsrisiken zu fürchten haben.

Hubert Hüppe
bifos

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit Zustimmung des Bundesrates § 34a Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechend geändert. Darüber freut sich der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe, in einer Pressemitteilung. Seit im Herbst letzten Jahres die ersten Fälle bekannt wurden, in denen Rollstuhlfahrer nicht mehr befördert wurden, habe die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf rechtliche Änderungen gedrängt, so der Unionspolitiker.

Die ab dem 1. Juni gültige Fassung der Straßenverkehrszulassungsordnung knüpft nicht mehr an die im Fahrzeugschein eingetragenen oder im Bus angeschriebenen Zahlen der Stellplätze für Rollstühle an. Viele Busunternehmen nahmen auf der Grundlage der alten Fassung nur einen Rollstuhlfahrer mit. Sie beriefen sich hierbei darauf, dass Fahrzeugschein und in den Bussen angeschriebene Zahlen nur einen Stellplatz für Rollstuhlfahrer vorsähen.

„Die Neuregelung des § 34a Straßenverkehrszulassungsordnung ist eine gute
Nachricht für all die Rollstuhlfahrer, die in den letzten Monaten an Bushaltestellen stehen gelassen wurden, weil sie zu mehreren befördert werden wollten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sehr erfreut, dass sich die Hartnäckigkeit der Betroffenen und Verbände sowie die Unterstützung durch die Union und andere politische Akteure ausgezahlt hat“, erklärte Hubert Hüppe.

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